Impressum / AGB für skike-Kurse
Inhaber / Anschrift
Heideweg 5c
92318 Neumarkt
Deutschland
USt-ID-Nr. DE 274 597 283
Telefon / eMail
info@sportandfunnm.de
AGB-Stand: 12. Oktober 2010
1.
Geltungsbereich:
Die Kurse bei Sport & Fun Neumarkt, Wolfgang Schuldes finden
ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Vertragsbedingungen
statt.
Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von Sport
& Fun Neumarkt, Wolfgang Schuldes ausdrücklich und
schriftlich
bestätigt werden.
2. Anmeldung:
Für jeden Kurs ist eine schriftliche oder telefonische
Anmeldung
erforderlich. Sie ist verbindlich und verpflichtet in jedem Fall zur
Entrichtung des Teilnahmeentgelts. Sie erhalten keine
Anmeldebestätigung. Bei Ergänzungen,
Abänderungen und Nebenabsprachen
bedarf es ebenfalls der Schriftform. Anmeldung Minderjähriger
müssen
durch den oder die gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden und sind
daher nur schriftlich zu tätigen.
3.
Veranstaltungsort
Die Kurse finden in der Regel in Neumarkt statt. Bei mind. 4
Teilnehmern kann aber auch ein individueller Kursort schriftlich oder
telefonisch vereinbart werden.
4.
Mindestteilnehmerzahl:
Erreicht ein Kurs bis 14 Tage vor Kursbeginn nicht die
Mindestteilnehmerzahl, in der Regel vier Teilnehmer, so sind wir
berechtigt, unter Rückzahlung der bereits gezahlten
Kursgebühren, den
Kurs abzusagen. Der gebuchte Teilnehmer seinerseits ist berechtigt, auf
einen späteren Kurstermin umzubuchen unter voller Anrechnung
der
bereits gezahlten Kursgebühren. In diesem Fall erfolgt keine
Rückzahlung der Kursgebühren.
5.
Hauptpflichten des skike-Veranstalters:
Der skike-Trainer verpflichtet sich den gebuchten Kurs in Theorie und
Praxis ordnungsgemäß durchzuführen und den
notwendigen Lehrstoff
anzubieten. Die erforderliche Grundausrüstung (skikes,
Stöcke) für den
praktischen Kurs stellt der Veranstalter. Der Teilnehmer hat Anspruch
auf Teilnahme sofern die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen.
6.
Hauptpflichten des Teilnehmers:
Die Teilnehmer sind zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet.
Jeder
Teilnehmer ist verpflichtet Schutzausrüstung (Helm, Knie- und
Ellbogenschoner) zu tragen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet den
Anweisungen des skike-Trainers unbedingt und sofort Folge zu leisten,
das skike-Equipment (skikes und Stöcke) pfleglich zu behandeln
und am
Unterricht derart teilzunehmen, dass den übrigen
Mitschülern eine
ungestörte Teilnahme am Unterricht ebenso wie ihnen selbst
möglich ist.
Im Fall der Zuwiderhandlung ist der Kursleiter berechtigt, einen
Teilnehmer von dem weiteren Besuch des Kurses auszuschließen,
ohne dass
dem Teilnehmer damit Rückzahlungsansprüche zustehen.
7.
Zahlungsvereinbarung:
Unsere Preise sind ohne Abzug zu bezahlen. Kursgebühren
müssen
spätestens zum Kursbeginn also am Veranstaltungstag in bar
bezahlt
werden. Andernfalls besteht kein Anspruch am gebuchten Kurs
teilzunehmen.
8.
Haftungsauschluss:
Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigenes Risiko und in
Eigenverantwortung. Obwohl skiken nachweislich eine
gesundheitsfördernde Bewegungsart mit geringem
Verletztungsrisiko ist,
können gerade bei eingeschränktem Gesundheitszustand
körperliche
Schäden und Verletzungen nicht vollständig
ausgeschlossen werden. Der
Veranstalter weist darauf hin, dass bei gesundheitlichen
Einschränkungen und grundsätzlich bei Aufnahme eines
körperlichen
Trainings eine (sport-) ärztliche Untersuchung empfehlenswert
ist. Der
Veranstalter schließt jegliche Haftung für
Schäden und Verletzungen
jeder Art an Personen oder Sachen aus, es sei denn, sie sind durch
grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters verursacht. Der
Veranstalter
empfiehlt den Teilnehmern grundsätzlich den Abschluss einer
privaten
Unfallversicherung.
9.
Rücktritts-
& Kündigungsrecht:
Der angemeldete Einzelteilnehmer ist berechtigt, bis
spätestens 2 Tage
vor Kursbeginn (Eingang bei uns entscheidet!), seine Anmeldung zu
widerrufen. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer keinerlei Kosten.
Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Eine
Nichtteilnahme ist uns
jedoch in jedem Fall unverzüglich ab Kenntnis der Verhinderung
anzuzeigen.
10.
Kursteilnehmer:
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, dass er gesundheitlich
in der Lage ist, den skike-Sport auszuüben. Eine entsprechende
Untersuchung wird empfohlen. Der Teilnehmer versichert weiter, frei von
Höhenangst und Schwindelgefühlen zu sein. Der
Veranstalter bestimmt das
Schulungsgelände. Der Ort wird rechtzeitig vor Kursbeginn
bekannt
gegeben, in der Regel ist das Neumarkt i.d. Opf. Jede Art von
praktischem skike-Kurs ist wetterabhängig. Kurstage
für die Praxis
werden daher nur unverbindlich angegeben. Jeder Teilnehmer ist
gehalten, jeweils am Abend vor dem geplanten Praxisunterricht beim
Veranstalter nachzufragen, ob der Unterricht stattfinden kann. Findet
der Unterricht aus Gründen höherer Gewalt, wie
unpassendes Wetter,
nicht statt, stehen dem Teilnehmer keine Ersatzansprüche zu.
Der
Anspruch auf Nachholen des Unterrichts bleibt
bestehen.
Die Anreise zu Praxisgelände ist ausschließlich
Sache des Teilnehmers.
Auf dem Praxisgelände ist dem skike-Lehrer unbedingt und
sofort Folge
zu leisten. Die Teilnehmer handeln auf eigene Gefahr, soweit nicht
unterrichtstypische Risiken betroffen sind. Jedem Teilnehmer ist
bewusst, dass durch den praktischen Schulbetrieb erhöhte
Gefahr für
Leib und sein Eigentum bestehen kann. Wird den Anweisungen des
skike-Lehrers nicht Folge geleistet, kann der Schüler sofort
vom
skike-Lehrer mit Wirkung für die Schule vom Unterricht
ausgeschlossen
werden. Mehrere schwere Verstöße rechtfertigen den
dauernden Ausschluss
vom Unterricht. Wird einer Anweisung nicht Folge geleistet und entsteht
hieraus ein Schaden, haftet hierauf der Teilnehmer. Verursacht ein
Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen
Schaden am Equipment,
ist er der Schule voll umfänglich haftbar. Die Teilnehmer sind
verpflichtet wettergerechte, zweckentsprechende und sportliche Kleidung
zu tragen. Die Teilnehmer sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme
verpflichtet. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur
kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den übrigen Teilnehmern
und dem
Lehrer. Ein schwerer Verstoß gegen die Verpflichtung kann
durch den
Ausschluss vom weiteren Kurs geahndet werden, ohne dass der Teilnehmer
hieraus Erstattungsansprüche geltend machen kann, soweit nicht
der
Schule Aufwendungen erspart bleiben. Wenn es sich bei dem gebuchten
Kurs um einen Fortbildungskurs handelt, versichert oder Teilnehmer, die
erforderliche Qualifikation für den Fortbildungskurs zu
besitzen. Die
Schule kann auch die Vorlage des entsprechenden Zeugnisses oder
Scheines verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, nur solche
Teilnehmer zu Fortbildungskursen zuzulassen, welche die entsprechende
Qualifikation für die Fortbildung versichert haben. Ein
Prüfungsrecht
seitens des Veranstalters besteht nicht.
11.
Schlussbestimmungen:
Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist Neumarkt.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so sind beide Seiten verpflichtet, eine Bestimmung zu verabreden, die der unwirksamen oder nichtigen nach deren Sinn möglichst nahe kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, jede weite Änderung bedarf der Schriftform.
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