Impressum / AGB für skike-Kurse

Inhaber / Anschrift

Wolfgang Schuldes
Heideweg 5c
92318 Neumarkt
Deutschland
USt-ID-Nr. DE 274 597 283

 

Telefon / eMail

(+49 ) 09181 / 31343
info@sportandfunnm.de

 
 

AGB-Stand: 12. Oktober 2010

1. Geltungsbereich:
Die Kurse bei Sport & Fun Neumarkt, Wolfgang Schuldes finden ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Vertragsbedingungen statt. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von Sport & Fun Neumarkt, Wolfgang Schuldes ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

 

2. Anmeldung:
Für jeden Kurs ist eine schriftliche oder telefonische Anmeldung erforderlich. Sie ist verbindlich und verpflichtet in jedem Fall zur Entrichtung des Teilnahmeentgelts. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung. Bei Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabsprachen bedarf es ebenfalls der Schriftform. Anmeldung Minderjähriger müssen durch den oder die gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden und sind daher nur schriftlich zu tätigen.

 

3. Veranstaltungsort
Die Kurse finden in der Regel in Neumarkt statt. Bei mind. 4 Teilnehmern kann aber auch ein individueller Kursort schriftlich oder telefonisch vereinbart werden.

 

4. Mindestteilnehmerzahl:
Erreicht ein Kurs bis 14 Tage vor Kursbeginn nicht die Mindestteilnehmerzahl, in der Regel vier Teilnehmer, so sind wir berechtigt, unter Rückzahlung der bereits gezahlten Kursgebühren, den Kurs abzusagen. Der gebuchte Teilnehmer seinerseits ist berechtigt, auf einen späteren Kurstermin umzubuchen unter voller Anrechnung der bereits gezahlten Kursgebühren. In diesem Fall erfolgt keine Rückzahlung der Kursgebühren.

 

5. Hauptpflichten des skike-Veranstalters:
Der skike-Trainer verpflichtet sich den gebuchten Kurs in Theorie und Praxis ordnungsgemäß durchzuführen und den notwendigen Lehrstoff anzubieten. Die erforderliche Grundausrüstung (skikes, Stöcke) für den praktischen Kurs stellt der Veranstalter. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Teilnahme sofern die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

6. Hauptpflichten des Teilnehmers:
Die Teilnehmer sind zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Schutzausrüstung (Helm, Knie- und Ellbogenschoner) zu tragen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet den Anweisungen des skike-Trainers unbedingt und sofort Folge zu leisten, das skike-Equipment (skikes und Stöcke) pfleglich zu behandeln und am Unterricht derart teilzunehmen, dass den übrigen Mitschülern eine ungestörte Teilnahme am Unterricht ebenso wie ihnen selbst möglich ist. Im Fall der Zuwiderhandlung ist der Kursleiter berechtigt, einen Teilnehmer von dem weiteren Besuch des Kurses auszuschließen, ohne dass dem Teilnehmer damit Rückzahlungsansprüche zustehen.

 

7. Zahlungsvereinbarung:
Unsere Preise sind ohne Abzug zu bezahlen. Kursgebühren müssen spätestens zum Kursbeginn also am Veranstaltungstag in bar bezahlt werden. Andernfalls besteht kein Anspruch am gebuchten Kurs teilzunehmen.

 

8. Haftungsauschluss:
Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigenes Risiko und in Eigenverantwortung. Obwohl skiken nachweislich eine gesundheitsfördernde Bewegungsart mit geringem Verletztungsrisiko ist, können gerade bei eingeschränktem Gesundheitszustand körperliche Schäden und Verletzungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass bei gesundheitlichen Einschränkungen und grundsätzlich bei Aufnahme eines körperlichen Trainings eine (sport-) ärztliche Untersuchung empfehlenswert ist. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Schäden und Verletzungen jeder Art an Personen oder Sachen aus, es sei denn, sie sind durch grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters verursacht. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern grundsätzlich den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

 

9. Rücktritts- & Kündigungsrecht:
Der angemeldete Einzelteilnehmer ist berechtigt, bis spätestens 2 Tage vor Kursbeginn (Eingang bei uns entscheidet!), seine Anmeldung zu widerrufen. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer keinerlei Kosten. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Eine Nichtteilnahme ist uns jedoch in jedem Fall unverzüglich ab Kenntnis der Verhinderung anzuzeigen.

 

10. Kursteilnehmer:
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, den skike-Sport auszuüben. Eine entsprechende Untersuchung wird empfohlen. Der Teilnehmer versichert weiter, frei von Höhenangst und Schwindelgefühlen zu sein. Der Veranstalter bestimmt das Schulungsgelände. Der Ort wird rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben, in der Regel ist das Neumarkt i.d. Opf.  Jede Art von praktischem skike-Kurs ist wetterabhängig. Kurstage für die Praxis werden daher nur unverbindlich angegeben. Jeder Teilnehmer ist gehalten, jeweils am Abend vor dem geplanten Praxisunterricht beim Veranstalter nachzufragen, ob der Unterricht stattfinden kann. Findet der Unterricht aus Gründen höherer Gewalt, wie unpassendes Wetter, nicht statt, stehen dem Teilnehmer keine Ersatzansprüche zu. Der Anspruch auf Nachholen des Unterrichts bleibt bestehen.
Die Anreise zu Praxisgelände ist ausschließlich Sache des Teilnehmers. Auf dem Praxisgelände ist dem skike-Lehrer unbedingt und sofort Folge zu leisten. Die Teilnehmer handeln auf eigene Gefahr, soweit nicht unterrichtstypische Risiken betroffen sind. Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass durch den praktischen Schulbetrieb erhöhte Gefahr für Leib und sein Eigentum bestehen kann. Wird den Anweisungen des skike-Lehrers nicht Folge geleistet, kann der Schüler sofort vom skike-Lehrer mit Wirkung für die Schule vom Unterricht ausgeschlossen werden. Mehrere schwere Verstöße rechtfertigen den dauernden Ausschluss vom Unterricht. Wird einer Anweisung nicht Folge geleistet und entsteht hieraus ein Schaden, haftet hierauf der Teilnehmer. Verursacht ein Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am Equipment, ist er der Schule voll umfänglich haftbar. Die Teilnehmer sind verpflichtet wettergerechte, zweckentsprechende und sportliche Kleidung zu tragen. Die Teilnehmer sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den übrigen Teilnehmern und dem Lehrer. Ein schwerer Verstoß gegen die Verpflichtung kann durch den Ausschluss vom weiteren Kurs geahndet werden, ohne dass der Teilnehmer hieraus Erstattungsansprüche geltend machen kann, soweit nicht der Schule Aufwendungen erspart bleiben. Wenn es sich bei dem gebuchten Kurs um einen Fortbildungskurs handelt, versichert oder Teilnehmer, die erforderliche Qualifikation für den Fortbildungskurs zu besitzen. Die Schule kann auch die Vorlage des entsprechenden Zeugnisses oder Scheines verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, nur solche Teilnehmer zu Fortbildungskursen zuzulassen, welche die entsprechende Qualifikation für die Fortbildung versichert haben. Ein Prüfungsrecht seitens des Veranstalters besteht nicht.

 

11. Schlussbestimmungen:
Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist Neumarkt.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so sind beide Seiten verpflichtet, eine Bestimmung zu verabreden, die der unwirksamen oder nichtigen nach deren Sinn möglichst nahe kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, jede weite Änderung bedarf der Schriftform.

 

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